Für den legalen Erwerb eines Waffenscheins sind folgende Nachweise erforderlich:
Medizinische und psychologische Untersuchung (MPU)
Bestandenes Theorie-Examen
Praktische Ausbildung an der Waffe
Die Erlaubniserteilung liegt beim LSPD. Bei berechtigten Bedenken kann die Genehmigung verweigert werden. Eine endgültige Entscheidung trifft das zuständige DOJ.
Der Besitz von Schusswaffen und zugehöriger Munition ist nur mit einem gültigen Waffenschein erlaubt.
Der Besitz ohne gültige Lizenz ist strafbar.
Es gilt eine Maximalgrenze von 100 Patronen mitgeführter Munition.
Waffen, die nicht bei einem lizenzierten Händler in San Andreas erworben wurden, gelten als illegal und werden eingezogen.
Der Verkauf, Handel oder Ankauf von Waffen – unabhängig von ihrer Legalität – ist strafbar, außer:
Die betreffende Person besitzt eine offizielle Händlerlizenz des Staates San Andreas.
Die Weitergabe von Waffen – auch unentgeltlich – ist strafbar, sofern keine Händlerlizenz vorliegt.
Das Abfeuern von Waffen in der Öffentlichkeit ist untersagt, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung des DOJ vor.
Das offene Tragen von Waffen ist nur folgenden Gruppen gestattet:
Beamten der Exekutive
Personen mit DOJ-Sondergenehmigung
Als illegale Waffen gelten insbesondere:
Schlagring
Machete
Tomahawk
Kampfaxt
Der Besitz dieser Gegenstände ist strafbar.
Der Besitz von staatlichem Equipment (z. B. Taser, Behördenwaffen) durch Zivilisten ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
Der Einsatz jeglicher Waffenarten (auch Sportgeräte, Werkzeuge oder Fahrzeuge) zur Begehung einer Straftat ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Dies kann zum dauerhaften Entzug der Waffenlizenz führen.
Sportgeräte, Werkzeuge und Fahrzeuge gelten als Waffen, wenn sie zur Gewaltanwendung gegen Personen genutzt werden.
Eine Zweckentfremdung wird wie Waffengebrauch behandelt.
Jegliche Modifikation von Waffen ist verboten. Darunter fallen unter anderem:
Schalldämpfer
Laser oder verbesserte Visiereinrichtungen
Nur der Originalzustand ist erlaubt.
Ausnahmen gelten für Ermittlungsbehörden – Details regelt das verwaltungsinterne Diensthandbuch.
Das LSPD kann bei Verstößen die Lizenz vorläufig entziehen.
Ein dauerhafter Entzug bedarf einer richterlichen Anordnung.
Die Herstellung von Waffen(-teilen) ist verboten. Gefundene Komponenten werden beschlagnahmt.
Die Strafhöhe richtet sich nach der Anzahl hergestellter Teile.
Der Import oder Export von Waffen und Waffenteilen ist grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Händler mit staatlicher Lizenz (GOV-Lizenz) für legale Waffen.
Das Mitführen einer registrierten Waffe über Staatsgrenzen ist mit gültigem Waffenschein gestattet.
Waffen aus anderen Staaten dürfen nicht eingeführt oder genutzt werden.
Dieses Waffengesetz gilt innerhalb der Grenzen des Bundesstaates San Andreas bis einschließlich der Region Cayo Perico.
Import und Export von Waffen jeglicher Art sind strengstens untersagt.
Bereits registrierte Waffen dürfen nicht exportiert oder reimportiert werden – ein Verstoß wird als illegaler Waffenbesitz geahndet.
Bei Mengen ab drei Waffen wird von versuchtem Handel ausgegangen – unabhängig davon, wie viele Personen beteiligt sind.