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§1 Freiheitsberaubung


§1.1 Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.
§1.2 Bereits der Versuch ist strafbar.

§2 Hausfriedensbruch


§2.1 Wer widerrechtlich in Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume, Firmen, befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume eindringt.
§2.2 Wer sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt.

§3 Beleidigung


§3.1 Wer eine Person oder ein Unternehmen durch ehrverletzende, diskriminierende oder anderweitig schwer beleidigende Äußerungen herabwürdigt.

§4 Nötigung


§4.1 Wer einen anderen Menschen durch Gewaltanwendung oder Drohung zu einer unerwünschten Handlung zwingt.

§5 Erpressung


§5.1 Wer versucht, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern.
§5.2 Bei der Erpressung von Staatsbediensteten fällt das Strafmaß deutlich höher aus.

§6 Üble Nachrede

§6.1 Wer an Dritte eine unwahre Tatsache über eine Person oder Firma verbreitet, um deren öffentliche Meinung herabzuwürdigen oder deren Kredit zu gefährden.

§7 Meineid


§7.1 Wer vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle wissentlich falsch aussagt.

§8 Nachstellung


§8.1 Wer einer anderen Person auf unbefugte Weise nachstellt, um deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
§8.1.2 die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
§8.2.3 unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Kommunikationsmitteln Kontakt herstellt oder über Dritte kommuniziert,
§8.4 personenbezogene Daten der Person missbräuchlich verwendet.
§8.5 Wer in Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

§9 Sexuelle Belästigung


§9.1 Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

§10 Bedrohung


§10.1 Wer einen Menschen mit der Begehung eines Verbrechens bedroht, das gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichtet ist.
§10.2 Wer wissentlich einem Menschen vorgaukelt, dass die Verwirklichung eines Verbrechens gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person bevorsteht.

§11 Geiselnahme


§11.1 Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitseinschränkung von über 30 Minuten zu einer Handlung zu nötigen bzw. auszunutzen.

§12 Vermögen und Eigentum
Diebstahl
§12.1 Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht der rechtswidrigen Zueignung.
§12.2 Der Diebstahl gilt als schwer, wenn:
• §12.2.3 die Hilflosigkeit einer Person, ein Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausgenutzt wird,
• §12.2.4 eine Waffe oder vergleichbare Gegenstände, für deren Erwerb ein Waffenschein erforderlich ist, gestohlen werden.

§12.2.5 Raub


§12.2.6 Der Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen eine andere Person.

Betrug


§12.3.1 Das Erlangen eines rechtwidrigen Vermögensvorteils durch das Vortäuschen falscher Tatsachen, das zu einem Irrtum führt.

Sachbeschädigung


§12.3.2 Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache stellt eine Straftat dar.
§12.3.3 Bei Sachbeschädigung staatlichen Eigentums fällt das Strafmaß deutlich höher aus.

Unterschlagung


§12.3.4 Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.

Hehlerei


§12.4.1 Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, kauft, verschafft, verkauft oder beim Verkauf behilflich ist, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
§12.4.2 Eine besondere Schwere der Tat liegt vor, wenn gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wird.

§13 Öffentliche Ordnung


§13.1 Wer die Tätigkeiten staatlicher Behörden durch körperliche Handlungen, falsche Aussagen oder Verheimlichung behindert.
§13.2 Wer die Notruffunktion staatlicher Einrichtungen missbraucht.

Amtsanmaßung


§13.3 Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder Handlungen vornimmt, die nur von Amtsinhabern durchgeführt werden dürfen.

Korruption und Amtsmissbrauch


§13.4 Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung durch Staatsbeamte.
§13.5 Weitergabe nicht öffentlicher Informationen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt


§13.6 Wer Anweisungen von Exekutivbeamten durch Gewalt oder Androhung nicht befolgt oder flieht.

Verweigerung der Identitätsfeststellung


§13.7 Wer trotz Aufforderung der Ausweispflicht nicht nachkommt.

Versammlungsrecht


§13.8.1 Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen.
§13.8.2 Organisation nicht genehmigter Versammlungen.
§13.8.3 Versammlungen sind öffentlich, zeitlich begrenzt und ab 15 Personen.
§13.8.4 Das Recht auf Streik gegen Arbeitsbedingungen nichtstaatlicher Firmen bleibt unberührt.

Illegales Glücksspiel


§13.9.1 Teilnahme an Glücksspielen ohne Genehmigung.
§13.9.2 Veranstaltung, Betrieb oder Bereitstellung von Glücksspiel ohne Genehmigung.

Erregung öffentlichen Ärgernisses
§13.9.3 Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich Ärgernis erregt.

Vortäuschen einer Straftat


§13.9.4 Wer wider besseren Wissens einer Behörde eine Straftat vortäuscht oder die bevorstehende Verwirklichung behauptet.
§13.9.5 Täuschung der Behörde über Beteiligte an einer Straftat.

Illegale Hausbesetzung


§13.9.6 Wer widerrechtlich ein fremdes Gebäude als Wohnraum oder Veranstaltungsort nutzt.

Mitführpflicht


§13.10.1 Pflicht zur Mitführung von Identifikationsdokumenten.
§13.10.2 Mitführpflicht von Waffenscheinen.
§13.10.3 Mitführpflicht von Ausweisen für Staatsbeamte.

Vermummungsverbot


§13.11.1 Verbot von Aufmachungen, die die Identität verbergen.
§13.11.2 Verbot das Tragen von Hauben, Masken etc. beim Führen eines Fahrzeugs.
§13.11.3 Ausnahmen für Gesichtsschutz bei offenen Fahrzeugen oder spezifischen Arbeitsbedingungen.

Straftaten gegenüber staatlichen Einrichtungen


§13.12.1 Bei Straftaten gegen staatliche Einrichtungen oder deren Personal gilt eine besondere Härte.
§13.12.2 Schwere Körperverletzungen oder Tod werden besonders hart bestraft.




§14 Betäubungsmittel  


§14.1 Ankauf von Betäubungsmitteln.
§14.2 Verkauf von Betäubungsmitteln.
§14.3 Herstellung von Betäubungsmitteln.
§14.4 Besitz von bis zu 3 Joints für den Eigenbedarf ist erlaubt.
§14.5 Lagerung ist nur am Körper erlaubt.
§14.6 Weitergabe ist verboten.

§15 Waffen  


§15.1 Besitz von Schusswaffen ohne Lizenz ist verboten.
§15.2 Besitz trotz Verbots, auch mit Lizenz, ist untersagt.
§15.3 Öffentlicher Waffenbesitz oder das Hervorholen von Waffen ist verboten.
§15.4 Verwendung von Waffen ohne Schießstand ist verboten.
§15.5 Nicht registrierte Schusswaffen: Besitz, Handel und Weitergabe sind verboten.
§15.6 Waffenhandel ohne Waffenhandelslizenz (Whl) ist verboten.
§15.7 Umgang mit staatlichen Waffen ist ohne Erlaubnis untersagt.

§16 Politik


§16.1 Illegale Tätigkeiten von Repräsentanten führen zur sofortigen Amtsenthebung.
§16.2 Verdächtige in Ermittlungen dürfen nicht kandidieren.

§17 Onlinerecht


§17.1 Verbreitung extremistischer, rassistischer, sexistischer, religiös feindlicher, provokativer, gewaltverherrlichender, nicht jugendfreier, illegaler oder urheberrechtlich geschützter Inhalte ist verboten.
§17.2 Urheberrechtsverletzungen sind verboten.

§18 Notwehr


§18.1 Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.
§18.2 Der Verteid