Skip to main content
GG - Grundgesetz

Unser Grundgesetz

Wir, das Volk der Vereinigten Staaten im Staat Los Santos, geleitet von der Absicht, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die innere Ruhe zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit für uns und unsere Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen dieses Grundgesetz für den Staat Los Santos.

Artikel 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Volk San Andreas bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen sowie weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 5:**

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Artikel 6:

Alle Bürger von San Andreas haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für unangemeldete Versammlungen kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 7:

Das Briefgeheimnis, das Nachrichten oder andere schriftliche Kommunikationsmittel betrifft, ist unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden. Wenn die Beschränkung dem Schutz der freiheitlichen Grundordnung oder der Sicherung des Landes dient, kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und statt des Rechtsweges eine Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe stattfindet.

Artikel 8:

Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Ausübung des Berufs kann durch Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, es sei denn im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Artikel 9:

Die Wohnung ist unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch einen Richter oder, bei Gefahr im Verzug, auch durch andere in den Gesetzen vorgesehene Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Eingriffe und Beschränkungen dürfen darüber hinaus nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für Einzelne auf Grundlage eines Gesetzes vorgenommen werden, zudem zur Verhütung dringlicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zum Schutz gegen Seuchen oder zum Schutz gefährdeter Jugendlicher.

Artikel 10:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5), die Lehrfreiheit (Artikel 5) oder das Eigentum (Artikel 14) zum Kampf gegen die freiheitliche Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch die Justiz entschieden.

Artikel 11:

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Artikel 12:

Ein staatlicher Mediziner hat die Pflicht, jederzeit Bürger, die physisch beeinträchtigt sind, zu behandeln (solange er im Dienst eingestempelt ist). Die Art der weiteren Behandlung im Krankenhaus oder mit den Mitteln des Rettungsdienstes obliegt der fachlichen Einschätzung des zuständigen Mediziners. Wenn ein Patient aufgrund seines Gesundheitszustandes sich selbst oder anderen Bürgern gefährlich werden kann, muss die exekutive Behörde die sofortige Zwangsbehandlung anordnen, begleitet von einer Präventivhaft ohne festgelegte Dauer, bis ein Richter den Fall übernimmt.

Das Emergency Medical Services, kurz "EMS", übernimmt im staatlichen Auftrag die Notfall- und Erstversorgung aller Bürger. Allein die Leitung des EMS hat die Entscheidung darüber, wer diese Aufgabe wahrnehmen darf.