(1.1) Das FĂźhren von Fahrzeugen ist nur mit gĂźltiger Lizenz erlaubt.
(1.2) Exekutive und Judikative kĂśnnen Lizenzen entziehen bei wiederholten VerstĂśĂen.
(1.3) Ein Fahrverbot kann nur durch einen Richter fßr max. 14 Tage verhängt werden.
(1.4) Entzug & Sperre sind zu dokumentieren.
(2.1) Ständige Vorsicht & gegenseitige Rßcksichtnahme sind Pflicht.
(2.2) Niemand darf gefährdet oder geschädigt werden.
(2.3) Die Fahrweise muss jederzeit kontrolliert sein â angepasst an Sicht, StraĂenlage & Fahrzeug.
(2.4) Wiederholte VerstĂśĂe gelten als vorsätzlich â mĂśglicher Lizenzentzug
(3.1) Neufahrzeuge mĂźssen umgehend bei der Zulassungsstelle registriert werden.
(3.2) Fahrzeuge ohne Kennzeichen dĂźrfen nicht auf Ăśffentlichen StraĂen fahren.
(3.3) Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind auf Highways nur eingeschränkt zugelassen.
(3.4) Ein Reparaturkasten ist verpflichtend mitzufĂźhren.
(3.5) Zulassungspapiere mĂźssen mitgefĂźhrt werden â 3 Tage Frist zur Nachreichung
(4.1) Alkohol,- & Drogenkonsum sind im StraĂen-, Luft- und Wasserverkehr verboten.
(4.2) Wer auf genannten Verkehrswegen Drogen transportiert,muss ggf. mit dauerhaftem Entzug des
genutzten Transportmittels rechnen
(5.1) Einsatzkräfte mit Sondersignalen haben stets Vorrang.
(5.2) PersonenbefĂśrderung gegen Entgelt nur mit BefĂśrderungsschein.
(5.3) Kein Handy/Tablet während der Fahrt.
(5.4) Hupen nur zur Gefahrenwarnung.
(5.5) Fahrzeugklassen:
⢠(a) Motorräder: 2â3 Räder
⢠(b) PKW:
⢠(c) LKW:
⢠(d) Helikopter
⢠(e) Boote (Details in WVo)
⢠(f) Flugzeuge (Details in LVo)
(5.6) FuĂgänger mĂźssen Gehwege benutzen.
(5.7) Gefährlicher Eingriff in den Verkehr (z. B. Blockaden, Beschädigungen) ist strafbar.
(5.8) Gefährdendes Verhalten:
⢠(a) Wheelies, Drifts
⢠(b) Technikeinsatz durch Lowrider
⢠(c) Kurvenschneiden (Verdacht auf Kontrollverlust)
Definition PKW/LKW;
Ein PKW ist ein Fahrzeug, welches 2 Achsen verbaut hat und u.a. nach europäischen MaĂstäben
als solches gewertet werden wßrde. [Ein dreiachsiger Pick-Up fällt unter LKW]
Ein LKW ist, welcher 2 oder mehr Achsen verbaut hat und u.a. nach europäischen MaĂstäben als
solcher gewertet werden wĂźrde. [Kleine Transporter werden als LKW gewertet]
§6 StraĂen & Fahrbahn
(6.1) Fahrbahnmarkierungen:
⢠Gelb = Gegenverkehr
⢠Doppelt gelb = Ăberholverbot
⢠Weià (gestrichelt) = Spurtrennung
⢠Weià (durchgezogen) = Fahrbahnrand
⢠STOP & Richtungspfeile sind verbindlich
(6.2) StraĂennutzung:
⢠Nur auf befestigten Wegen fahren
⢠Seitenstreifen â Fahrbahn
⢠Kein Geisterfahren oder EinbahnstraĂen-VerstoĂ
⢠Fahrräder sind auf Highways verboten
⢠StraĂenrennen ohne Genehmigung verboten
⢠Standstreifen nur bei Pannen zulässig
⢠Schotterwege dßrfen nur von dafßr zugelassenen Offoradfahrzeugen befahren werden
Schutzgebiete beachten, hier ist das fahren u.U. dennoch verboten
(7.1) Langsame Fahrzeuge dĂźrfen den Verkehrsfluss nicht behindern.
(7.2) HĂśchstgeschwindigkeiten:
⢠Parkplatz: 30 km/h
⢠Verkehrsberuhigt: 50 km/h
⢠Innerorts: 100 km/h
⢠AuĂerorts: 150 km/h
⢠High-/Freeways: 200 km/h (mind. 80 km/h)
(7.3) Abweichungen erlaubt bei: Polizei-Anweisung, Unfall, Sondersignale.
(8.1) Mindestabstand = 1 Fahrzeuglänge
(8.2) Starkes Bremsen nur bei Gefahr
(8.3) Auch bei Stau: genug Abstand fĂźr Durchfahrt
(8.4) VerstĂśĂe werden bestraft
(9.1) Nur wenn keine Gefährdung
(9.2) Deutlicher Geschwindigkeitsunterschied, max. 10 Sek.
(9.3) Ăberholte dĂźrfen nicht beschleunigen
(9.4) Vorbeifahrt an Hindernissen = langsam
(9.5) Riskante ĂberholmanĂśver = Strafbewährt
(10.1) HauptstraĂen mit mind. 2 Spuren haben Vorrang, auf kleinen StraĂen gilt âRechts vor
Linksâ.
(10.2) Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang.
(10.3) Verkehr durch Einsatzkräfte geregelt â Vorfahrtsregeln entfallen. Weisungen beachten
(11.1) Beim Abbiegen: Vorrang fĂźr andere beachten
(12.1) Darf Verkehr nicht behindern.
(12.2) Halteverbot:
⢠Kreuzungen
⢠rote Bordsteine
⢠Ausfahrten, unßbersichtliche Stellen
⢠Wo es beschildert ist
(12.3) Kurzzeitiges Halten fĂźr Be-/Entladen erlaubt.
(12.4) Parken = verlassenes Fahrzeug oder >3 Minuten Standzeit
(12.5) Parkverbot z. B.:
⢠5 m vor/nach Kreuzungen
⢠vor Garagen, Einfahrten, FuĂgängerzonen
⢠auf Gehwegen, Haltestellen, engen StraĂen
⢠bei Absperrungen oder ohne Parkmarkierung
(13.1) Nur Abschleppdienst/Mechaniker dßrfen Schleppvorgänge einleiten.
(13.2) Kosten trägt Halter bei Falschparken.
(13.3) LSPD darf Fahrzeuge abschleppen lassen.
(13.4) LSPD darf illegale Fahrzeuge beschlagnahmen
(14.1) Bei Dunkelheit, Nebel, Dämmerung â Licht einschalten
(15.1) Fahrer ist verantwortlich.
(15.2) Bei schweren Schäden â Fahrt sofort stoppen.
(15.3) Unfallflucht ist verboten.
(15.4) Nach Unfall: Anhalten, Hilfe leisten. Unterlassene Hilfeleistung kann den Verlust des
FĂźhrerscheins bedeuten.
(15.5) Bei nicht-nachweisbarem Fahrer ist der Halter fĂźr VerstĂśĂe und verursachte Schäden
haftbar zu machen
(16.1) Mit Sondersignal: ausgenommen von StVO-Regeln.
(16.2) Alle Verkehrsteilnehmer mĂźssen Platz schaffen.
(16.3) BehĂśrden (LSPD, LSFD, GOV, etc.) haben zur Gefahrenabwehr Sonderrechte.