Skip to main content

Straßenverkehrsordnung

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet von San Andreas, einschließlich eines Seengebietes von 1 Meile. Die Brücke zum Nachbarstaat im Süden ist als neutrale Zone definiert und darf vom LSPD für Zollkontrollen sowie andere Maßnahmen genutzt werden.

Die medizinische Versorgung in der neutralen Zone ist nicht gewährleistet und erfolgt nur auf freiwilliger Basis durch die Mediziner. Exekutive und Judikative haben das Recht, die neutrale Zone zu betreten. Die zuerst eintreffende staatliche Fraktion ßbernimmt die Einsatzleitung.


‌§1 allgemeine Vorschriften & Lizenzen


(1.1) Das FĂźhren von Fahrzeugen ist nur mit gĂźltiger Lizenz erlaubt.
(1.2) Exekutive und Judikative können Lizenzen entziehen bei wiederholten Verstößen.
(1.3) Ein Fahrverbot kann nur durch einen Richter fßr max. 14 Tage verhängt werden.
(1.4) Entzug & Sperre sind zu dokumentieren.


‌§2 Rücksicht & Verhalten im Verkehr


(2.1) Ständige Vorsicht & gegenseitige Rßcksichtnahme sind Pflicht.
(2.2) Niemand darf gefährdet oder geschädigt werden.
(2.3) Die Fahrweise muss jederzeit kontrolliert sein – angepasst an Sicht, Straßenlage & Fahrzeug.
(2.4) Wiederholte Verstöße gelten als vorsätzlich → möglicher Lizenzentzug


‌§3 Kfz-Zulassung


(3.1) Neufahrzeuge mĂźssen umgehend bei der Zulassungsstelle registriert werden.
(3.2) Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
(3.3) Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind auf Highways nur eingeschränkt zugelassen.
(3.4) Ein Reparaturkasten ist verpflichtend mitzufĂźhren.
(3.5) Zulassungspapiere müssen mitgeführt werden – 3 Tage Frist zur Nachreichung


‌§4 Rauschmittel im Verkehr


(4.1) Alkohol,- & Drogenkonsum sind im Straßen-, Luft- und Wasserverkehr verboten.
(4.2) Wer auf genannten Verkehrswegen Drogen transportiert,muss ggf. mit dauerhaftem Entzug des
genutzten Transportmittels rechnen


‌§5 Nutzung der Verkehrswege


(5.1) Einsatzkräfte mit Sondersignalen haben stets Vorrang.
(5.2) PersonenbefĂśrderung gegen Entgelt nur mit BefĂśrderungsschein.
(5.3) Kein Handy/Tablet während der Fahrt.
(5.4) Hupen nur zur Gefahrenwarnung.
(5.5) Fahrzeugklassen:
• (a) Motorräder: 2–3 Räder
• (b) PKW:
• (c) LKW:
• (d) Helikopter
• (e) Boote (Details in WVo)
• (f) Flugzeuge (Details in LVo)
(5.6) Fußgänger müssen Gehwege benutzen.
(5.7) Gefährlicher Eingriff in den Verkehr (z. B. Blockaden, Beschädigungen) ist strafbar.
(5.8) Gefährdendes Verhalten:
• (a) Wheelies, Drifts
• (b) Technikeinsatz durch Lowrider
• (c) Kurvenschneiden (Verdacht auf Kontrollverlust)


Definition PKW/LKW;
Ein PKW ist ein Fahrzeug, welches 2 Achsen verbaut hat und u.a. nach europäischen Maßstäben
als solches gewertet werden wßrde. [Ein dreiachsiger Pick-Up fällt unter LKW]
Ein LKW ist, welcher 2 oder mehr Achsen verbaut hat und u.a. nach europäischen Maßstäben als
solcher gewertet werden wĂźrde. [Kleine Transporter werden als LKW gewertet]



‌§6 Straßen & Fahrbahn


§6 Straßen & Fahrbahn
(6.1) Fahrbahnmarkierungen:
• Gelb = Gegenverkehr
• Doppelt gelb = Überholverbot
• Weiß (gestrichelt) = Spurtrennung
• Weiß (durchgezogen) = Fahrbahnrand
• STOP & Richtungspfeile sind verbindlich
(6.2) Straßennutzung:
• Nur auf befestigten Wegen fahren
• Seitenstreifen ≠ Fahrbahn
• Kein Geisterfahren oder Einbahnstraßen-Verstoß
• Fahrräder sind auf Highways verboten
• Straßenrennen ohne Genehmigung verboten
• Standstreifen nur bei Pannen zulässig
• Schotterwege dürfen nur von dafür zugelassenen Offoradfahrzeugen befahren werden
Schutzgebiete beachten, hier ist das fahren u.U. dennoch verboten


‌§7 Geschwindigkeiten


(7.1) Langsame Fahrzeuge dĂźrfen den Verkehrsfluss nicht behindern.
(7.2) HĂśchstgeschwindigkeiten:
• Parkplatz: 30 km/h
• Verkehrsberuhigt: 50 km/h
• Innerorts: 100 km/h
• Außerorts: 150 km/h
• High-/Freeways: 200 km/h (mind. 80 km/h)
(7.3) Abweichungen erlaubt bei: Polizei-Anweisung, Unfall, Sondersignale.



‌§8 Abstand


(8.1) Mindestabstand = 1 Fahrzeuglänge
(8.2) Starkes Bremsen nur bei Gefahr
(8.3) Auch bei Stau: genug Abstand fĂźr Durchfahrt
(8.4) Verstöße werden bestraft

§9 Überholen


(9.1) Nur wenn keine Gefährdung
(9.2) Deutlicher Geschwindigkeitsunterschied, max. 10 Sek.
(9.3) Überholte dürfen nicht beschleunigen
(9.4) Vorbeifahrt an Hindernissen = langsam
(9.5) Riskante Überholmanöver = Strafbewährt


‌§10 Vorfahrt


(10.1) Hauptstraßen mit mind. 2 Spuren haben Vorrang, auf kleinen Straßen gilt „Rechts vor
Links“.
(10.2) Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang.
(10.3) Verkehr durch Einsatzkräfte geregelt → Vorfahrtsregeln entfallen. Weisungen beachten


‌§11 Richtungsänderung


(11.1) Beim Abbiegen: Vorrang fĂźr andere beachten


‌§12 Halten & Parken


(12.1) Darf Verkehr nicht behindern.
(12.2) Halteverbot:
• Kreuzungen
• rote Bordsteine
• Ausfahrten, unübersichtliche Stellen
• Wo es beschildert ist
(12.3) Kurzzeitiges Halten fĂźr Be-/Entladen erlaubt.
(12.4) Parken = verlassenes Fahrzeug oder >3 Minuten Standzeit
(12.5) Parkverbot z. B.:
• 5 m vor/nach Kreuzungen
• vor Garagen, Einfahrten, Fußgängerzonen
• auf Gehwegen, Haltestellen, engen Straßen
• bei Absperrungen oder ohne Parkmarkierung


‌§13 Entfernen von Fahrzeugen


(13.1) Nur Abschleppdienst/Mechaniker dßrfen Schleppvorgänge einleiten.
(13.2) Kosten trägt Halter bei Falschparken.
(13.3) LSPD darf Fahrzeuge abschleppen lassen.
(13.4) LSPD darf illegale Fahrzeuge beschlagnahmen


‌§14 Beleuchtung


(14.1) Bei Dunkelheit, Nebel, Dämmerung → Licht einschalten


‌§15 Fahrzeugzustand


(15.1) Fahrer ist verantwortlich.
(15.2) Bei schweren Schäden → Fahrt sofort stoppen.
(15.3) Unfallflucht ist verboten.
(15.4) Nach Unfall: Anhalten, Hilfe leisten. Unterlassene Hilfeleistung kann den Verlust des
FĂźhrerscheins bedeuten.
(15.5) Bei nicht-nachweisbarem Fahrer ist der Halter für Verstöße und verursachte Schäden
haftbar zu machen


‌§16 Einsatzfahrzeuge


(16.1) Mit Sondersignal: ausgenommen von StVO-Regeln.
(16.2) Alle Verkehrsteilnehmer mĂźssen Platz schaffen.
(16.3) BehĂśrden (LSPD, LSFD, GOV, etc.) haben zur Gefahrenabwehr Sonderrechte.