Skip to main content

Korruptionsregel

Die bestehende Korruptionsregel umfasst ausdrücklich auch das gezielte Farmen, Verarbeiten oder Verkaufen von Drogen, Waffen sowie sonstigen illegalen Gütern und Aktivitäten, die im realen Leben zu einer sofortigen Dienstenthebung führen würden. Hierbei ist nicht das einmalige Aufdecken oder Beobachten einer illegalen Route gemeint, sondern das gezielte Handeln mit nicht unerheblicher Menge sowie das fortlaufende Mitwirken an kriminellen Strukturen. Eine solche Auslegung gilt unabhängig vom genauen Beruf in einer der beiden Schutzfraktionen (LSPD, DOJ) und wird als schwerwiegender Bruch der Serverregeln gewertet.

 

Fahrzeug - Reglung

Das Einparken von Fahrzeugen mit illegalen Gegenständen (z. B. Waffen, Drogen, Schwarzgeld) im Inventar ist untersagt. Diese Regel dient dazu, polizeilichen Ermittlungen sowie RP-Situationen durch Kontrollen, Zufallsfunde oder Beobachtungen Raum zu geben. Fahrzeuge, die an Straftaten oder bußgeldbewährten Verstößen beteiligt waren, dürfen für mindestens fünf Stunden nicht geparkt werden. Ausnahme: Bürger, die mit einem belasteten Fahrzeug Beweismittel oder Hinweise aktiv zur Polizei bringen, sind hiervon ausgenommen, sofern der Sachverhalt plausibel und im RP nachweisbar ist. In Fahrzeugen öffentlicher Betriebe (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Mechaniker, Abschleppunternehmen) dürfen keine illegalen Substanzen transportiert oder gelagert werden. Ausnahme: Fahrzeuge des LSPD im Rahmen von Sicherstellungen oder Asservatentransporten.