Stgb
Gesetzesänderung von 15.06.2025
Freimengen legaler Drogen gelten nicht für die Einfuhr von Cayo aufs Festland. Diese dürfen grundsätzlich weder mit dem Fahrzeug noch mit einem Boot exportiert oder importiert werden. Ein Flug von Cayo oder anderen Inselgebieten aufs Festland unterliegt ebenfalls den Zollbestimmungen und muss zwingend vor dem Flug bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Waffen dürfen das Staatsgebiet nicht verlassen oder neu eingeführt werden. Bei Kontrollen werden sie automatisch als illegale Waffen eingestuft, und eine Einfuhr, selbst in geringen Mengen, wird entsprechend bestraft. Dieses Gesetz gilt auch für Messer wie beispielsweise Springmesser, Klappmesser, Macheten und ähnliche Gegenstände. Ein Baseballschläger bleibt jedoch ein Sportgerät, solange keine anderen Umstände vorliegen. Mit erweiterten Zollkontrollen durch die Polizei ist zu rechnen, ebenso mit entsprechenden Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise aufgrund der genannten Maßnahmen.
StVO
Gesetzesänderung von 15.06.2025
Die StVO gilt vollständig bis zur Grenze von Cayo Perico und anderen Inselgebieten des Staates. Cayo Perico selbst wird als rechtsfreier Raum ohne staatliche Hoheit betrachtet. Mit erweiterten Zollkontrollen durch die Polizei ist zu rechnen. Zudem sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
BtmG
Gesetzesänderung von 15.06.2025
Diese Gesetze gelten bis zur Grenze von "Cayo Perico". Der Import und Export von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Angemeldete Waffen dürfen grundsätzlich nicht exportiert oder reimportiert werden und gelten in diesem Fall als illegaler Waffenbesitz, was entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. Ein Entzug der Lizenz bleibt vorbehalten. Bei einer ausreichenden Menge von drei Waffen wird zudem von versuchtem Handel ausgegangen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen eine Waffe mit sich führen; allein die Menge ist entscheidend.