§2.1 Kriminelle Fraktionen
Als kriminelle Fraktionen gelten alle Gruppen, die in Gangs, Kartellen, Mafia oder Motorcycle Clubs (MCs) organisiert sind.
§2.2 Mitgliederanzahl
* Offizielle Gruppierungen dürfen maximal 10 Mitglieder haben, einschließlich Runner.
§2.3 Bloodout
* Bei einem Bloodout gilt es, das Geschehene während der Fraktionszeit zu vergessen, jedoch ist es erlaubt, sich an die Personen zu erinnern. Bei einem einmaligen Bloodout muss man sich ausbluten lassen.
* Es ist verboten, vor dem Bloodout das Fraktionslager zu leeren.
* Nach dem Verlassen der Fraktion gilt eine Sperre von 4 Tagen.
§2.3.1 Bloodin/-Out Waffe
* Sowohl das Bloodin als auch das Bloodout müssen per Clip aufgezeichnet werden.
§2.3.2 Bloodoutflucht
Eine Bloodoutflucht muss über ein Badfraktionsticket beantragt werden. Nach Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung dauert die Flucht 4 Tage, wobei täglich mindestens 3 Stunden Online-Zeit in der Primetime (12:00 bis 02:00 Uhr) eingehalten werden muss.
* Während der Flucht ist es verboten, das Lager der Familie zu leeren.
§2.4 Terrorstatus
* Ein Terrorstatus kann gegen eine kriminelle Fraktion für bis zu sieben Tage ausgesprochen werden.
**Während des Terrorstatus gelten folgende Regeln:**
- Konfliktphasen müssen eingehalten werden.
- Friedenszeiten müssen eingehalten werden.
- Eine Routenrazzia darf dreimal pro Wende durchgeführt werden.
- Rechte müssen nicht vorgelesen werden.
- Pro Fraktionsmitglied muss einmal die Maximalstrafe (120 HE) verhängt werden.
- Kein Anspruch auf medizinische Extrabehandlung; es wird nur reanimiert.
- Gefechte benötigen keinen RP-Hintergrund, jedoch ist "Kill on Sight" (RDM) verboten.
§2.5 Helikopternutzung bei illegalen Aktivitäten
* Der Einsatz von Helikoptern bei illegalen Aktivitäten (z. B. Drogenverkäufe, Waffenhandel, Flucht aus aktiven Situationen etc.) ist strengstens untersagt.
* Dazu zählt insbesondere der An- und Abflug zu Verkaufsorten, Verstecken, Treffpunkten oder Übergaben mittels Helikopter.
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