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Unser Fraktions Regelwerk


Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für ein faires, realistisches und immersives Zusammenspiel innerhalb der Fraktionen. Es legt verbindliche Rahmenbedingungen für alle Fraktionsmitglieder fest – unabhängig davon, ob ihr Teil einer staatlichen Organisation, einer illegalen Gruppierung oder eines zivilen Unternehmens seid.


Unser Ziel ist es, ein ausgewogenes Rollenspiel zu fördern, das auf gegenseitigem Respekt, klaren Strukturen und nachvollziehbaren Entscheidungen basiert. Die hier aufgeführten Regeln gewährleisten Chancengleichheit und tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden sowie eine stabile, langfristige Spielwelt aufzubauen.


Bitte nehmt euch die Zeit, dieses Regelwerk sorgfältig zu lesen und regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Durch euer Verständnis und eure aktive Mitwirkung tragt ihr entscheidend dazu bei, dass das Fraktions-RP auf unserem Server ein einzigartiges Erlebnis bleibt.


Vielen Dank für euer Engagement und euer Vertrauen – wir freuen uns auf spannende Geschichten mit euch!
























 



§2.1 Kriminelle Fraktionen
Als kriminelle Fraktionen gelten alle Gruppen, die in Gangs, Kartellen, Mafia oder Motorcycle Clubs (MCs) organisiert sind.

§2.2 Mitgliederanzahl
* Offizielle Gruppierungen dürfen maximal 10 Mitglieder haben, einschließlich Runner.

§2.3 Bloodout
* Bei einem Bloodout gilt es, das Geschehene während der Fraktionszeit zu vergessen, jedoch ist es erlaubt, sich an die Personen zu erinnern. Bei einem einmaligen Bloodout muss man sich ausbluten lassen.
* Es ist verboten, vor dem Bloodout das Fraktionslager zu leeren.
* Nach dem Verlassen der Fraktion gilt eine Sperre von 4 Tagen.

§2.3.1 Bloodin/-Out Waffe
* Sowohl das Bloodin als auch das Bloodout müssen per Clip aufgezeichnet werden.

§2.3.2 Bloodoutflucht
Eine Bloodoutflucht muss über ein Badfraktionsticket beantragt werden. Nach Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung dauert die Flucht 4 Tage, wobei täglich mindestens 3 Stunden Online-Zeit in der Primetime (12:00 bis 02:00 Uhr) eingehalten werden muss.

* Während der Flucht ist es verboten, das Lager der Familie zu leeren.

§2.4 Terrorstatus
* Ein Terrorstatus kann gegen eine kriminelle Fraktion für bis zu sieben Tage ausgesprochen werden.

**Während des Terrorstatus gelten folgende Regeln:**
- Konfliktphasen müssen eingehalten werden.
- Friedenszeiten müssen eingehalten werden.
- Eine Routenrazzia darf dreimal pro Wende durchgeführt werden.
- Rechte müssen nicht vorgelesen werden.
- Pro Fraktionsmitglied muss einmal die Maximalstrafe (120 HE) verhängt werden.
- Kein Anspruch auf medizinische Extrabehandlung; es wird nur reanimiert.
- Gefechte benötigen keinen RP-Hintergrund, jedoch ist "Kill on Sight" (RDM) verboten.


§2.5 Helikopternutzung bei illegalen Aktivitäten  


* Der Einsatz von Helikoptern bei illegalen Aktivitäten (z. B. Drogenverkäufe, Waffenhandel, Flucht aus aktiven Situationen etc.) ist strengstens untersagt.  
* Dazu zählt insbesondere der An- und Abflug zu Verkaufsorten, Verstecken, Treffpunkten oder Übergaben mittels Helikopter.  

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§3.1 Staatliche Fraktionen
* Alle staatlichen Fraktionen umfassen das LSPD, LSSD, die Staatsverwaltung, DOJ und LSMD.

§3.2 Korruption
* Korruption innerhalb der Staatsfraktionen ist untersagt.
* Korruption innerhalb des LSPD, LSSD, der Staatsverwaltung, LSMD und DOJ ist komplett verboten. Ausnahmen werden nur in Absprache mit der Fraktionsverwaltung genehmigt.

§3.3 Asservatenkammer
* Das Ausrauben der Asservatenkammer ist strengstens verboten.

§3.4 Razzien
* Razzien müssen vom DOJ oder der Staatsverwaltung beantragt werden. Hierfür müssen schwerwiegende Beweise vorliegen (z.B. Angriff auf Staatsbeamte).

* Der Kampf um das Anwesen, einschließlich Festnahme, darf maximal 1,5 Stunden dauern. Pro Razzia werden 25% des Lagers entnommen, das Fraktionskonto darf nicht geleert werden.

Es ist den Fraktionen untersagt, Gegenstände aus dem Lager in einem Fahrzeug, einem Privatanwesen oder bei fraktionsfremden Personen/Familien/Unternehmen vor einer Razzia zu schützen.

§3.5 Abnahme/Annahme von Dienstausrüstung
* Es ist untersagt, Staatsbeamten Essen, Trinken, Waffen, Shotgunmunition (diese ist wie Dienstwaffen zu behandeln) und Taser abzunehmen.
* Es dürfen nur Schlagstock, Taschenlampe und restliche Munition abgenommen werden.
* Der Kauf, Handel und Besitz von staatlichen Gegenständen (z.B. Waffen, Westen) sind verboten.
* Außerdem ist es untersagt, Waffenaufsätze zu stehlen.

























§4.1 Warns
* Bei massiven Regelverstößen gegen das Regelwerk behält sich die Fraktionsverwaltung vor, je nach Schwere des Vergehens einen Fraktionswarn auszusprechen.

§4.1.1 Fraktionswarns in der Probezeit
Sollte eine Fraktion innerhalb der zweiwöchigen Probezeit einen Fraktionswarn erhalten, wird die Probezeit um 2 Wochen verlängert. Bei einem zweiten Warn innerhalb dieser Zeit wird die Fraktion aufgelöst.

§4.1.2 Verfall
Eine Fraktion verfällt nach 1 Woche Inaktivität, es sei denn, die Fraktionsverwaltung erhält einen triftigen Grund.

Das VeloCity Team behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit zu ändern oder anzupassen, ohne dabei einen zeitlichen Rahmen zu berücksichtigen.